ArztWahlRecht

In Niederösterreich gibt es freie Arztwahl. Ich kann euch nicht sagen seit wann. Aber bei körperlichen Erkrankungen hat man das Recht seinen Arzt selbst zu wählen. Warum gilt besonders in eNiederösterreich diese freie Arztwahl bei den psychischen Erkrankungen nicht.  Es ist hinreichend bekannt, dass die Suche nach einem Psychologen oder Psychiater, durch lange Wartelisten und zu wenig erfahrene Ärzte schwierig sein kann. Doch da hat man noch die Wahl. Geht es einen psychisch so schlecht, dass man stationäre Hilfe sucht, so muss man mit unserer Wohnadresse unwiderruflich das Krankenhaus Mauer aufsuchen. Meiner Erfahrung nach, gerade im psychiatrischen Bereich, nicht die für alle hilfreichste Adresse. Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass gerade psychotherapeutische Hilfe stationär gesehen, nicht diesen Ketten unterliegt. Doch warum muss ich im Akutfall, von meiner Adresse aus, immer nach Mauer. Das Recht der freien Arztwahl sollte doch auch beinhalten, dass in akuten extremen psychischen Situationen vom Patienten ein Krankenhaus gewählt wird, wo er sich auch einigermaßen wohl fühlt, soweit dies bei einem stationären Aufenthalt überhaupt möglich ist. Nein man macht immer wieder die Erfahrung, dass die eine oder andere Station einem nicht gut tut und im Akutfall muss man trotzdem dorthin. Wo liegt da der Sinn. Zu dem ist ab einer gewissen Pflegestufe keine ausreichende Behandlung in diversen Psychiatrischen Stationen gewährleistet. Die Akutstation in Mauer ist noch behindertengerecht ausgestattet. Geht es aber dann um weitere Therapie, hat man mit Rollstuhl kaum noch eine Möglichkeit weiter behandelt zu werden. Es ist heutzutage noch ein Missstand, der schon längst behoben sein sollte. Gerade weil Menschen die aus irgendeinem Grund eine höhere Pflegestufe besitzen, oft an psychischen Leiden erkranken.

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